Allgemeine Geschäftsbedingungen
Video-, Audio-, Soft- und Webentwicklung
- Definitionen
- „Leistungen“ sind alle Arten von Waren-, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen durch den Auftragnehmer.
- „Webhoster“ ist ein Dienstleister, der sich um die Bereitstellung von Webspace sowie die Unterbringung (Hosting) von Webseiten auf einem Webserver eines Internet Service Providers kümmert.
- „Webserver“ ist ein an das Internet angeschlossener Computer, der mittels darauf installierter Webserver-Software Dokumente an Clients wie z. B. Webbrowser überträgt.
- „Webspace“ ist der Speicherplatz für Dateien auf einem Webserver, auf den über das Internet dauerhaft zugegriffen werden kann.
- „Domain“ ist ein im Internet weltweit einmaliger und eindeutiger und unter gewissen Regeln frei wählbarer Name unterhalb einer Top-Level-Domain.
- „Lastenheft“ sind die vom Auftraggeber definierten Anforderungen an die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung, insbesondere an eine vom Auftragnehmer zu erstellende Software oder Website.
- „Pflichtenheft“ ist die fachliche Feinspezifikation.
- „Website“ auch Webauftritt (Internetauftritt), Webpräsenz (Internetpräsenz) sowie Webangebot (Internetangebot) genannt – ist ein virtueller Platz im World Wide Web, an dem sich meist mehrere Webseiten (Dateien) und andere Ressourcen befinden. Diese sind üblicherweise durch eine einheitliche Navigation (durch Hypertext-Verfahren) zusammengefasst und verknüpft.
So umfasst in der Regel eine Website, die im Internet auf einem oder mehreren Host-Rechnern (Servern) gespeichert sein kann, das gesamte Internetangebot eines Anbieters, während das, was im Browser angezeigt wird, speziell als ein einzelnes Dokument bzw. Webseite betrachtet wird. Der Inhalt einzelner Webseiten wird auf modernen Systemen oft erst im Moment der Anfrage durch einen Client durch das zugrundeliegende Basissystem bzw. Content Management System (CMS) erzeugt. - „Content Management System“ (CMS) – deutsch Inhaltsverwaltungssystem – ist eine Software zur gemeinschaftlichen Erstellung, Bearbeitung und Organisation von Inhalten (Content). Das CMS gilt als einer Website zugrundeliegendes Basissystem (Basistechnologie) und erzeugt die im Browser angezeigten einzelnen Webseiten.
- „Webanwendung“ ist eine Software, die beim Benutzer in einem Webbrowser abläuft bzw. dargestellt wird. Webanwendungen werden meist auf einem Webserver gespeichert und auch größtenteils dort ausgeführt.
- Geltungsbereich der AGB
- Alle zwischen Novolix UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend Auftragnehmer genannt, mit Hauptsitz in der Köthener Str. 5, 10963 Berlin, Deutschland (Telefon: +49 30 600 517 93; Email: info@novolix.com) und dem Kunden, nachfolgend Auftraggeber genannt, zustande kommenden Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen (bezeichnet als „AGB“) ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht schriftlich. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt.
- Es gelten die AGB, in der jeweils zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Auftrages zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geltenden Fassung.
- Für Verträge mit dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese AGB. Abweichenden Regelungen in den AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
- Widersprechen Regelungen in mit dem Auftragnehmer geschlossenen Verträgen einzelnen Regelungen dieser AGB, gehen die Regelungen des Vertrages vor. Die Geltung der AGB im Übrigen bleibt hiervon unberührt.
- Die Einbeziehung der AGB erfolgt spätestens mit Angebotsannahme/Auftragsbestätigung oder dem Schweigen des Auftraggebers auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben durch den Auftragnehmer.
- Für Folgegeschäfte gelten diese AGB auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss einbezogen werden.
- Der Auftragnehmer kann Änderungen in den AGB vornehmen. Widerspricht der Auftraggeber nicht binnen 2 Wochen, fließen die Änderungen in laufende Verträge ein.
- Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Ihnen muss ausdrücklich schriftlich zugestimmt werden.
- Der Vertrag unterliegt Werkvertragsrecht. Werden Wartungs- und Pflegeleistungen vereinbart, handelt es sich insoweit um einen Dienstvertrag.
- Vertragsschluss und Willenserklärungen
- Alle Angebote sind hinsichtlich Preise, Fristen, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich. Veränderungen werden dem Auftraggeber vorher und schriftlich mitgeteilt.
- Aufträge gelten als rechtlich bindend, wenn sie schriftlich per Protokoll, Post, per Fax oder per Email erteilt werden. Auftragserteilungen per Email/Onlineshop sind auch ohne Unterschrift des Auftraggebers gültig. Ausgenommen hiervon sind Kündigungen, Maßnahmen in Verbindung mit einem Schiedsverfahren, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
- Per Email erteilte Willenserklärungen müssen zu ihrer Gültigkeit folgende Angaben enthalten: Namen und Emailadresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
- Der Auftraggeber ist 14 Tage an seinen Auftrag gebunden. Der Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
- Leistungen
- Gegenstand dieser AGB sind die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen. Diese sind insbesondere:
- Konzeptionierung, Design und Programmierung von Websites,
- Programmierung, Einrichtung, Pflege und Zugänglichmachung von Content Management Systemen (CMS), Customer Relationship Management Systemen (CRM) und Shopsystemen,
- Logo- und Corporate Design,
- Hosting,
- Suchmaschinenoptimierung von Websites (SEO),
- Fotografie, Bildbearbeitung und Grafikdienstleistungen,
- Erstellung von Multimediainhalten wie Imagefilmen, Präsentationsfilmen, Bildschirmpräsentationen, Webvideos etc.,
- Schulungen.
- Der Umfang der Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers ergibt sich aus dem jeweils zugrunde liegenden Vertrag oder Angebot und sonstigen schriftlich niedergelegten Leistungsbeschreibungen oder Konzeptangeboten.
- Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, wird der Auftraggeber selbst für die Veröffentlichung und dauerhafte Bereitstellung (nachfolgend als „Hosting“ bezeichnet) der vom Auftragnehmer erstellten Websites oder Webanwendungen, die Beschaffung einer Internetdomain, deren Zuordnung zum Internetauftritt sowie Einrichtung von Emailadressen sorge tragen.
- Soll der Auftragnehmer zur Erstellung eines Pflichtenheftes verpflichtet werden, muss dies gesondert vereinbart werden.
- Der Auftragnehmer kann Leistungen frei erweitern und Verbesserungen vornehmen und ist ferner berechtigt, Leistungen zu ändern bzw. neu zu definieren, soweit dadurch keine erheblichen Änderungen für den Kunden bewirkt werden.
- Soweit der Auftragnehmer kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigungen eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertragliche (Teil-) Leistungen an fachkundige Dritte auszulagern. Diese werden dann im Sinne eines Erfüllungsgehilfen tätig. Die Rechnungsstellung erfolgt weiterhin über den Auftragnehmer.
- Für alle Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, erfolgt soweit nicht anders vereinbart, die Berechnung auf Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeitaufwandes.
- Sofern die Leistungen des Auftragnehmers die Entwicklung, Einrichtung oder Bereitstellung von Softwaresystemen umfassen, die mit dem Internet verbunden sind, wird aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen diese Softwaresysteme unregelmäßig, kostenpflichtig auf die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellsten Versionen zu aktualisieren. Eine Pflicht zur Aktualisierung nach Abnahme der Leistung Seitens des Auftragnehmers besteht nicht.
- Für gestalterische Leistungen wird der Auftragnehmer auf der Grundlage der mit dem Auftraggeber erarbeiteten Vorgaben ein Layout erstellen. Dieses Layout ist unabhängig von möglicherweise fachlich technischen Teilen einer Umsetzung zu betrachten. Der Auftragnehmer wird das Layout in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber entwickeln und hierbei gestalterische Vorgaben des Auftraggebers, insbesondere z.B. mit Blick auf sein Corporate-Design, berücksichtigen.
Nach Fertigstellung legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das fertige Layout zur Abnahme vor. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Layout aus gestalterischen Gründen zurückzuweisen. Weist der Auftraggeber das Layout zurück, ist der Auftragnehmer zur Vorlage von maximal zwei Alternativvorschlägen verpflichtet. - Vom Auftraggeber erstellte Websites werden für folgende Browser in der jeweils aktuellsten, offiziellen Version für Mac OS und Windows optimiert: Internet Explorer, Firefox, Chrome und Safari.
Für die Lauffähigkeit in anderen Browsern, veralteten Versionen und Computern oder mobilen Geräten jeglicher Art kann keine Garantie übernommen werden. Stichprobenartig wird die Anzeige auf iOS und Android Geräten (Tablets und Smartphone) überprüft. Aufgrund der hohen Anzahl unterschiedlicher Geräte und Systeme kann aber für die korrekte Anzeige auf allen Geräten keine Garantie übernommen werden. - Zum Leistungsumfang des Auftraggebers gehört die Programmierung und Einrichtung von Softwarelösungen, die es ermöglichen einer Buchhaltungssoftware ähnliche Vorgänge abzubilden. So können z.B. Rechnungen zwischen verschiedenen Vertragsparteien über eine einheitliche Weboberfläche erstellt und zwischen Personen ausgetauscht werden, Umsatzberichte erstellt werden und Vorgänge abgebildet werden, die einer Buchhaltungssoftware sehr ähnlich sind. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass die von ihm angebotenen Softwarelösungen keine Anforderungen an eine Buchhaltungssoftware zur ordnungsgemäßen Buchführung erfüllen, die möglicherweise vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Es handelt sich explizit um kein ordnungsmäßiges DV-gestütztes Buchführungssystem (GoBS). Der Auftraggeber ist daher neben dem Einsatz der Softwarelösung des Auftragnehmers verpflichtet selbst ergänzende und geeignete Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Buchführung zu ergreifen, die vom Gesetzgeber und den Finanzämtern anerkannt werden.
Sofern der Auftraggeber Entscheidungen auf Basis von berechneten Zahlen oder Daten trifft, die mithilfe der durch den Auftragnehmer erstellten und/oder bereitgestellten Software erstellt wurden, haftet der Auftragnehmer nicht für möglicherweise daraus resultierender wirtschaftlicher Schäden falls die Daten durch die Softwarefehler falsch berechnet worden sein sollten.
- Gegenstand dieser AGB sind die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen. Diese sind insbesondere:
- Zusatzleistungen und besondere Vereinbarungen für Wartungs- und Pflegeleistungen
- Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für:
- notwendige und zumutbare Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
- Aufwendungen für Lizenzmanagement,
- Digitalisierung von in analoger Form gelieferter Daten,
- in Auftrag gegebene Test-, Recherchedienstleistungen und rechtliche Prüfungen,
- außerhalb der Geschäftszeiten erbrachte Dienstleistungen.
- Soll der Auftragnehmer eine Dokumentation oder ein Nutzerhandbuch erstellen, so muss dies gesondert vereinbart werden.
- Wenn nicht schriftlich explizit vereinbart ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet die redaktionellen Inhalte des Internetauftritts des Auftraggebers (Texte, Bilder, etc.) zu liefern oder gelieferte Inhalte auf ihre Korrektheit zu prüfen.
- Wenn nicht schriftlich anders vereinbart ist der Auftragnehmer nicht zur Wartung, Pflege oder Weiterentwicklung der Internetauftritte des Auftraggebers verpflichtet.
- Laufende Pflege- und Serviceleistungen umfassen keine Beratung- und Weiterentwicklung. Über diese Leistung ist eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen. Es handelt sich dabei um Leistungen, die über die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Software und der vereinbarten Updates auf die aktuelle Version hinaus gehen und zum Beispiel weiteren Funktionsumfang, andere Einsatzgebiete oder individuelle Anpassungen in optischer oder inhaltlicher Hinsicht betreffen.
- Ebenfalls nicht zu laufenden Pflege- und Serviceleistungen gehören Anpassungen aufgrund von technischen Änderungen, die zur Folge haben, dass wesentliche Funktionen oder Schnittstellen der Software im Wesentlichen neu erstellt werden müssen. Dazu gehören insbesondere bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, durch den Kunden oder Dritte vorgenommene Änderungen der Systemarchitektur- und Umgebung. Dies gilt auch für die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung seitens des Auftraggebers, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden. Gleiches gilt für Schäden und Störungen, die durch Umweltbedingungen am Aufstellungsort, durch Fehler oder Nichtleistungen der Stromversorgung, fehlerhafte Hardware oder sonstige, nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Einwirkungen verursacht werden.
- Der Auftraggeber mietet in der Regel für den Betrieb seiner Website Webspace oder einen Webserver von einem darauf spezialisierten Webhoster. Die Performance, Antwortzeiten und Verfügbarkeit solcher Systeme ist stark von der eingesetzten Hard- und Software abhängig. Sollten Zugriffszahlen oder die Menge an zu verarbeitenden Daten so hoch sein, dass die Kombination aus Hard- und Software des verwendeten Systems nicht mehr ausreichen um die Internetangebote des Auftraggebers hochverfügbar zu machen, so müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden um eine Hochverfügbarkeit wieder herzustellen. Solche Maßnahmen sind aufwändig und nur Teil des Leistungsumfangs wenn sie vorher gesondert vereinbart wurden. Sie werden in der Regel auf Stundenbasis nach der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers berechnet und umfassen in der Regel insbesondere:
- Optimierung und Anpassungen der Softwaresysteme
- Durchführen von Stresstests,
- Aufbau eines Server-Clusters,
- Konfiguration eines Loadbalancing-Systems,
- Auslagerung der Website in auf Big-Data spezialisierte „Cloud-Server-Angebote“,
- Einrichtung von Datenbank-Replikations-Systemen.
- Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für:
- Vergütung
- Es gilt die zwischen den Vertragsparteien im Vertrag, im Angebot oder in schriftlichen Zusatzvereinbarungen festgelegte Vergütung. Wenn nichts vereinbart wurde gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Auftragnehmers.
- Für Leistungen, die nach Zeitaufwand berechnet werden, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, können Zwischenrechnungen erstellt werden.
- Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen am Ende jeder Arbeitsphase stellen.
- Sämtliche Preise in den Angeboten des Auftragnehmers verstehen sich in Euro, netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung, Zusatz und Sonderauslagen ohne Abzug. Als Sonderauslagen gelten Porto-, Telefon-, Fax-, Kurier-, Datenträger-, Reise- und ähnliche Kosten.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt für Webdesign- und Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von 25% des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
- Bei Leistungen, die als Dauerschuldverhältnis vereinbart werden (z.B. Wartungs- und Pflegeleistungen), ist der Auftragnehmer zu einer angemessenen Anhebung der vereinbarten Pauschale nach Ankündigung berechtigt. Eine solche Anhebung tritt frühestens 3 Monate nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem der Auftragnehmer die Änderung mitgeteilt hat und darf das Entgelt des vorausgehenden Zwölfmonatszeitraumes um nicht mehr als 15% überschreiten. Sofern der Auftraggeber mit der Anpassung nicht einverstanden ist, kann er diesen Vertrag mit einmonatiger Frist zum Tag des Inkrafttretens des neuen Entgelts schriftlich kündigen.
- Zeitkontingente, die pauschal für einen bestimmten Zeitraum abgerechnet und nicht in Anspruch genommen werden, verfallen mit Ablauf des jeweiligen Zeitraums.
- Arbeiten, die auf Anweisung des Auftraggebers außerhalb der Kernarbeitszeit (Werktags zwischen 10-18 Uhr) anfallen, werden mit folgendem Faktor berechnet:
- Werktags 10 – 18 Uhr (Kernarbeitszeit): 100 %
- Werktags 18 – 24 Uhr: 125 %
- Werktags 24 – 6 Uhr: 200 %
- Werktags 6 – 10 Uhr: 125 %
- Wochenende / Feiertags 10 – 18 Uhr: 150 %
- Wochenende / Feiertags 18 – 24 Uhr: 175 %
- Wochenende / Feiertags 24 – 6 Uhr: 250 %
- Wochenende / Feiertags 6 – 10 Uhr: 175 %
- Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs oder Vertragsgegenstands sind vom Kunden gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils anwendbaren Sätze des Auftragnehmers, im Übrigen die üblichen Branchensätze für vergleichbare Projekte. Das Vorstehende gilt auch für Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden, nicht nachprüfbarer Mängelrügen, unsachgemäßen Systemgebrauchs oder Pflichtverletzungen des Auftraggebers.
- Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Auftraggeber weiterberechnet wird, kann der Auftragnehmer eine „Handling Fee“ in Höhe von 15 % erheben.
- Der Auftragnehmer hat über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistung erforderlichen Auslagen und Aufwendungen, insbesondere Reisekosten und Spesen, soweit diese durch den Kunden dem Grund nach genehmigt worden sind. Der Auftragnehmer rechnet diese prüffähig zusammen mit den von ihm erbrachten Leistungen oder zeitnah gesondert ab.
- Endet der Vertrag vorzeitig, hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf die Vergütung, der von ihm bis zur Beendigung dieses Vertrages erbrachten Leistung.
- Rechnungen sind vorbehaltlich anderer Vereinbarungen ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Sollte auf der Rechnung eine Frist angegeben sein, so geht diese vor.
- Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Dies lässt die Geltendmachung weiterer Rechte unberührt.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen auch aus anderen Verträgen zu verweigern. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung bleibt davon unberührt. Der Auftragnehmer kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, sofern der Auftraggeber mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils einer Rechnung mehr als drei Monate in Verzug ist.
- Soweit ein Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, kann der Auftragnehmer bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
- Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird oder er seine Zahlungen einstellt.
- Die Vergütung ist bei werkvertraglichen Leistungen mit der Abnahme der Leistung fällig.
- Ist eine Stundenvergütung vereinbart, wird diese in Zeiteinheiten von angefangenen 0,5 Stunden (30 Minuten) abgerechnet. Folgende Auslagen wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer gesondert erstatten:
- Lizenzen für die Nutzung von multimedialen Inhalten (z.B. Foto, Video, Audio), soweit dem Auftragnehmer hierdurch bei der Erbringung der geforderten Leistungen kosten entstehen.
- Fahrtkosten zwischen den Arbeitsräumen des Auftragnehmers und denen des Auftraggebers, wenn diese zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen notwendig sind und eine Strecke von 50 km pro Monat übersteigen.
- Fahrtkosten, die nicht zwischen den Arbeitsräumen des Auftragnehmers und des Auftraggebers stattfinden, aber zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen notwendig sind.
- Finden die zu berechnenden Fahrten mit dem PKW des Auftragnehmers statt, wird jeder gefahrene Kilometer mit 0,30 EUR zzgl. 19% Mehrwertsteuer berechnet.
- Für manche Leistungen des Auftragnehmers gelten Mindestpreise pro Auftrag. Diese werden in der jeweils aktuellen Preisliste ausgewiesen.
- Hat der Auftraggeber bei Foto- oder Videoproduktionen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Erzeugnisse gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
- Nutzungs- und Verwertungsrechte
- Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die, für den jeweiligen Zweck der Leistung erforderlichen Nutzungsrechte an dessen Arbeitsergebnissen (nachfolgend bezeichnet als „schutzfähige Leistung“) in dem der Auftragsbeschreibung entsprechenden Nutzungsumfang, der Nutzungsdauer sowie räumlichen Anwendungsbereich. Es wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht übertragen.
- Wird die Entwicklung von Programmen (Software, Webanwendungen einschließlich der einer Website zugrunde liegenden Basistechnologie - Content Management Systeme) oder Datenwerken / Datenbanken geschuldet, wird ausdrücklich lediglich ein einfaches Nutzungsrecht übertragen, es sei denn es wurde zuvor schriftlich etwas anderes vereinbart. Das gilt selbst dann, wenn die Software und der Funktionsumfang speziell auf Wunsch des Auftraggebers und dessen Anforderungen hin optimiert wurden. Eine Übergabe des Quellcodes erfolgt nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Für gestalterischen Leistungen, die Teil einer Software- bzw. Programmoberfläche sind und z.B. zur Bedienung von Programmelementen und Weboberflächen notwendig sind (z.B. Buttons, Tabellendesigns, Oberflächenlayouts und die spezifische Anordnung von Elementen, die eng mit der Bedienung einer Software oder Website verzahnt sind) wird ausdrücklich lediglich ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.
- Für gestalterische Leistungen wie Logos, Corporate Designs, Produkt- und Portraitfotos, sowie Video- und Tonerzeugnisse richten sich die erteilten Nutzungs- und Verwertungsrechte nach dem entsprechenden Vergütungstarif-Modell in §8 dieser AGB.
- Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.
Das selbe gilt auch für vom Auftraggeber vorgeschlagene inhaltliche Textbausteine, die in der vom Auftragnehmer entwickelten Software eingebaut werden und mit dieser und ihrer Funktionsweise eng verzahnt sind (z.B. Text auf Buttons, Texte, die dem Nutzer zur Erläuterung der Funktionsweise der Software dienen, Texte und Textvorlagen für von der Software automatisch erstellter Dateien, Dokumente und Emails). - Bei Leistungen die auf anderen Werken aufbauen, diese ändern, erweitern oder anpassen (z.B. bei individueller Anpassung von Templates, Softwaremodulen oder Iconsets), erstrecken sich die vom erteilten Nutzungsrechte nicht auf die ursprünglichen Werke, sondern nur insoweit die individuellen Änderungen, Erweiterungen und Anpassungen durch den Auftragnehmer reichen und wenn keine anderen Lizenzrechtlichen Gegebenheiten des Urspungswerkes dem Widersprechen.
Soweit die schutzfähige Leistung Open Source Bestandteile enthält, erfolgt die Rechteübertragung nur im Umfang und nach Maßgabe der jeweiligen Open Source Lizenz. Der Auftragnehmer verweist ausdrücklich darauf, dass die Open Source Bestandteile nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz genutzt, bearbeitet und Gegenstand von Verfügungen sein dürfen. - Darüber hinaus ist der Auftraggeber nicht berechtigt die schutzfähige Leistung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers entgeltlich oder unentgeltlich zu ändern, vermieten, verleihen, verleasen, veräußern oder in welcher technischen Form auch immer gänzlich oder teilweise Dritten zugänglich zu machen. Unterlizenzen dürfen nicht eingeräumt werden.
- Die Nutzungsrechte an der schutzfähigen Leistung gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
- Der Auftragnehmer hat das Recht auf Webseiten und/oder im Impressum der Website als Urheber genannt zu werden. Diese Namensnennung muss auf Wunsch mit der Website des Auftragnehmers verlinkt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
- Bei der Verwertung von Lichtbildern oder Videos kann der Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber der Erzeugnisse genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber entworfenen und hergestellten Werke zum Zweck der Eigenwerbung zu nutzen.
- Von dem Auftragnehmer erstellte Vorlagen, Entwürfe, Rohdaten, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die dazu dienen, die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Eine Herausgabe- und Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Der Auftragnehmer ist spätestens nach Ablauf von sechs Monaten zur Löschung der Vorlagen berechtigt.
- Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den, vom Auftragnehmer im Rahmen von Präsentationen und Pitches vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei Berechnung eines Präsentations- oder Pichhonorars beim Auftragnehmer. Erst mit Erteilung eines Auftrags zur Realisierung gegen gesonderte Vergütung erwirbt der Kunde Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang.
- Vergütungstarif-Modell für gestalterische Leistungen
Die vom Auftragnehmer jeweils erteilten Nutzungsrechte für Logos, Corporate Designs, Produkt- und Portraitfotos, sowie Video- und Tonerzeugnisse (siehe §7 Abs. 4) richten sich sofern nichts anderes vereinbart wurde nach dem folgenden Vergütungstarif. Daraus ergeben sich vier Faktoren für die Art der Nutzung, das Gebiet, die Dauer und den Umfang der einzuräumenden Nutzungsrechte. Diese ergeben addiert einen Gesamtnutzungsfaktor, der mit der Leistungsvergütung netto multipliziert, den zu zahlenden Gesamtpreis netto ergibt.
- Nutzungsart:
Einfach: 0,2 Erläuterung: Der Auftraggeber ist befugt die Leistung zu nutzen, der Auftragnehmer darf
auch weiteren Personen Nutzungsrechte einräumen.
Ausschließlich: 1,0 Erläuterung: Der Auftraggeber ist allein nutzungsberechtigt. - Nutzungsgebiet:
Regional: 0,1
National: 0,3
Europaweit: 1,0
Weltweit: 2,5 - Nutzungsdauer:
1 Jahr: 0,1
5 Jahre: 0,3
10 Jahre: 0,5
unbegrenzt: 1,5 - Nutzungsumfang:
Erläuterung: Der Nutzungsumfang richtet sich nach Auflagenhöhe, Größe der Zielgruppe,
Anzahl der genutzten Medien.
gering: 0,1
mittel: 0,3
groß: 0,7
umfangreich: 1,0
Beispiel:
Ein Logo im Vergütungspreis von 750 € netto wurde entwickelt und ist für folgende Nutzung vorgesehen: ausschließliche Nutzung (1,0) im nationalen Bereich (0,3) für eine Dauer von 5 Jahren (0,3) im Umfang gering (0,1): Gesamtnutzungsfaktor 1,7 x Logovergütung 750,00 € = 1.275,00 Gesamtpreis netto.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, liegt der vom Auftragnehmer berechnete Gesamtnutzungsfaktor zwischen 0,5 (minimale Nutzung) und 6,0 (maximale Nutzung). - Nutzungsart:
- Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bereitstellung aller Daten, die für die Umsetzung der geschuldeten Leistung für den Auftragnehmer notwendig sind. Die Vertragspartner werden im Einzelfall Einvernehmen darüber erzielen, wann und in welcher Weise die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers zu erbringen sind. Ihr Umfang richtet sich nach der Art der zu erbringenden Leistung. Falls es an einer einvernehmlichen Einigung fehlt, gibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Zeitpunkt an.
- Die zu liefernden Daten müssen, wenn nicht anders vereinbart, in einem für Windowssysteme lesbaren Format bereit stehen. Textdaten und Tabellendaten idealer Weise in (bis Version 2003 abwärtskompatiblen) MS Office Formaten, oder anderen verbreiteten offenen Formaten. Die vom Auftraggeber unterstützten Formate sind insbesondere DOC, PDF, PPT, RAR, ZIP, ODT, TXT, CSV, XLS, SQL, JPG, PSD, TIF, GIF, PNG, BMP, AI, EPS, FLV, MOV, WMV, MPEG, AVI, MP4, MP3, WAV, WMV.
- Der Auftraggeber wird, sofern nötig, die für die Installation oder den Betrieb der zu erstellenden Software notwendigen Einrichtungen bereitstellen, erwerben oder den Auftragnehmer hierzu beauftragen. Das gilt insbesondere für das erforderliche Betriebssystem, Datenbank-, Telekommunikations- und Serviceprogramme (Tools) in der jeweils aktuellen bzw. erforderlichen Version, sowie für sonstige erforderliche Software. Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen Nutzungsrechte. Auch die Pflege, insbesondere die Aktualisierung solcher Software, die der Auftraggeber bereitstellt, ist Sache des Auftraggebers.
- Für den Betrieb von Websites und Webanwendungen sind die Dienstleistungen eines Webhosters erforderlich. In der Regel schließt der Auftraggeber einen Vertrag mit einem geeigneten Webhoster ab. Der von diesem Dienstleister bereitgestellte Webserver muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Vorfeld mitteilt. Der Auftraggeber ist dann verpflichtet dem Auftragnehmer die notwendigen Zugangsdaten zum Webserver auszuhändigen, damit dieser die geschuldete Leistung erbringen kann. Wenn nichts anderes vereinbart wurde sind folgende technischen Spezifikationen Grundvoraussetzung damit der Auftragnehmer mit dem Webserver arbeiten kann:
- Linux sollte als Betriebssystem installiert sein.
- Der Server muss PHP Skripte ausführen können.
- Der Server muss die Verwendung von MySQL Datenbanken unterstützen.
- Der Server muss für den Betrieb der Website ausreichend Rechenleistung und Speicherkapazität bereitstellen.
- Im Idealfall sollte der Server die PHP Erweiterung IonCube Loader installiert haben, damit speziell enkodierte PHP Dateien ausgeführt werden können.
- Der Auftraggeber sollte sicherstellen, dass die auf dem Webserver laufende Software vom Webhoster oder einer dritten Parteien ständig auf dem neusten technischen Stand gehalten wird und Sicherheitslücken bei Bekanntwerden umgehend geschlossen werden.
- Bei der Fehlerfeststellung legt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein detailliertes Fehlerprotokoll vor und unterstützt aktiv bei der Fehlerbeseitigung.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Insbesondere, aber nicht nur, die Neuinstallation von Software und auch die Veränderung der installierten Software bergen das Risiko eines Datenverlustes. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich durch eine umfassende, regelmäßige Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
- Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Software durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Mangel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen ist. Sind gemeldete Mängel nicht dem Auftragnehmer zuzurechnen, wird der Auftraggeber den Zeitaufwand und die anfallenden Kosten nach den üblichen Sätzen vergüten.
- Die Mitarbeiter des Auftragnehmers treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber. Weisungen wird der Auftraggeber ausschließlich dem von dem Auftragnehmer benannten verantwortlichen Mitarbeiter mit Wirkung für und gegen den Aufragnehmer erteilen.
- Soweit der Auftraggeber Objekte für Foto- oder Videoaufnahmen zur Verfügung stellen muss, verpflichtet sich dieser die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Rechte Dritter, Marken- und Patentrechte, Mitwirkungspflichten
- Die Leistungen des Auftragnehmers beinhalten keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung (zum Beispiel markenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, standesrechtlicher Art) sowie Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten des Auftraggebers (z.B. Anbieterkennzeichnung, Datenschutzerklärungen, Verbraucherunterrichtung bei Fernabsatzverträgen etc.).
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm gestellten Inhalte, Vorlagen, Arbeitsunterlagen und Daten frei von Patenten, Marken-, Urheber-, Lizenz- oder sonstigen Schutzrechten Dritter ist, und deren Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstößt. Der Auftraggeber stellt diesbezüglich den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei.
Zu den gestellten Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Hinblick auf dessen Aufgabenwahrnehmung empfiehlt oder vorschlägt. Ebenfalls gehören hierzu Aktionen und sonstige vom Auftraggeber vorgeschlagene Maßnahmen, wie z.B. Werbekampagnen.
Bei Personenbildnissen stellt der Auftraggeber sicher, dass er die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. - Die vom Auftraggeber geforderten Leistungen dürfen nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder gegen international anerkannte Regeln des Völkerrechts verstoßen. Der Auftragnehmer ist berechtigt die Erbringung solcher Leistungen zu verweigern und den Vertrag ggf. fristlos zu kündigen. In diesen Fällen stehen dem Auftraggeber keine Schhadenersatzansprüche zu. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf Vergütung der bis dahin geleisteten Arbeit.
- Der Auftragnehmer erarbeitet Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen im Bezug auf Marken- und Patentrechte Dritter und recherchiert im Vorfeld nach bestem Wissen und Gewissen, ob bereits Marken- und Patenrechte bestehen, die mit den geschuldeten Leistungen rechtliche Konflikte ergeben könnten und passt diese in jedem Fall nach bestem Wissen und Gewissen so an, dass keine für den Auftragnehmer erkennbaren Verletzungen von Marken oder Patenrechten zustande kommen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich in jedem Fall, etwaige Marken- und Patentrechte und sonstige Rechte Dritter eigenständig zu prüfen, um Verletzungen der Rechte Dritter vorzubeugen. Jegliche Informationen des Auftraggebers bezüglich bestehender Marken- und Patente oder sonstiger Rechte Dritter, die bei Durchführung des Vertrags einen Anspruch gegen den Auftragnehmer (insb. auch Regressanspruch) zur Folge haben können, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
- Sollte ein Dritter bei dem Auftragnehmer die Verletzung von rechten oder sonstige Rechtsverstöße geltend machen, so unterrichtet der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, die Verteidigung zu übernehmen und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen und Schäden frei.
- Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtliche Muster, zum Beispiel Nutzungs- und Datenschutzbedingungen zur Verfügung stellt, sind diese als Vorlage zu verstehen. Es obliegt dem Auftraggeber die Muster den eigenen rechtlichen Bedürfnissen anzupassen.
- Soweit der Auftragnehmer Zugang zu den durch den Auftraggeber gespeicherten und verarbeiteten Daten erhält, obliegt es dem Auftraggeber die Datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet erforderliche Auftragsdaten- oder Geheimhaltungsvereinbarungen einzugehen.
- Über die Softwarelösungen des Auftragnehmers können diverse Personenbezogene Daten erfasst und eingegeben werden. Ob die Eingabe und Art der Speicherung solcher Daten mit deutschen Datenschutzregeln in Einklang zu bringen sind liegt im Ermessen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer gibt dem Auftraggeber auf Nachfrage Auskunft darüber, wie die Daten auf dem System gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber kann daraufhin selbst entscheiden, ob er der Ansicht ist, dass die von ihm und den Nutzern seiner Website eingegebenen Daten nach geltendem Recht auf diese Weise verarbeitet werden dürfen. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Haftung oder Garantie.
- Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisses die Registrierung von Domainnamen ist, schuldet der Auftragnehmer lediglich die Vermittlung der gewünschten Domain. Von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens kann der Auftraggeber daher erst dann ausgehen, wenn dieser durch den Auftragnehmer bestätigt ist. Der Auftragnehmer hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Eine Haftung und Gewährleistung für die tatsächliche Zuteilung der bestellten Domainnamen ist deshalb ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Nichtverletzung fremder Rechte (z.B. Namens-, Marken- oder Titelrechte) durch die Registrierung der gewünschten Domain auf den Auftraggeber. Die Prüfung möglicher Verletzungen von Rechten durch den zu registrierenden Domainnamen obliegt dem Auftraggeber.
- Hat der Auftragnehmer die Beschaffung der Domain übernommen, so hat er diese auf den Namen des Auftraggebers zu registrieren und auf Verlangen des Auftraggebers jederzeit die Übertragung auf einen anderen Provider zu veranlassen.
- Sämtliche an der Domain erworbenen Rechte und Namensrechte liegen beim Auftraggeber.
- Abnahme und Lieferung
- Jede Leistungsphase nimmt der Auftraggeber gesondert ab. Das gilt insbesondere bei sich aus dem Projektplan ergebenden Meilensteinen oder vergleichbaren Projektabschnitten. Der Auftragnehmer ist berechtigt weitere Arbeiten von einer Teilabnahme abhängig zu machen. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauf folgenden Leistungsphase nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird. Soweit einzelne Mängel gerügt werden, sind diese schriftlich festzuhalten und unverzüglich zu melden. Nicht schriftlich aufgenommene Mängel können später nicht mehr geltend gemacht werden. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen.
- Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Auftraggeber nicht unzumutbar sind.
- Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit der Auftragnehmer keine Korrekturaufforderungen erhält.
- Die vom Auftragnehmer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Leistungen oder übertragene Nutzungsrechte können vom Auftragnehmer bis zur vollständigen Bezahlung zurückbehalten werden.
- Kündigung
- Bei Leistungen die als Dauerschuldverhältnis vereinbart werden (z.B. Wartungs- und Pflegeleistungen), legen die Vertragsparteien die Laufzeit des Vertrages sowie Kündigungsfristen gesondert fest. Ist keine Vereinbarung über die Laufzeit getroffen, beträgt diese mindestens drei Monate. Ist keine Vereinbarung über Kündigungsfrist getroffen, beträgt diese einen Monat zum Vertragsende. Wird keine rechtzeitige Kündigung ausgesprochen, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages nach Ablauf dessen Laufzeit automatisch um denselben Zeitraum.
- Soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind beträgt die vertragliche Mindestlaufzeit ein Jahr. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich sillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr. Die ordentliche Kündigungsfrist für Domains beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.
- Datenschutz
- Der Auftraggeber wird hiermit gem. §331 Bundesdatenschutzgesetzes, sowie §4 der Teledienst Schutzverordnung davon unterrichtet, dass der Auftragnehmer seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
- Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten (z.B. im Falle von unverschlüsselten Emails) ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie z.B. PGP auf seiner Seite zur Verfügung.
- Geheimhaltung, Vertraulichkeit
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, nicht weiterzugeben oder zu verwerten. Das gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
- Die Vertragsparteien werden ihre Angestellten, freien Mitarbeiter und andere durch sie beteiligten unternehmen (selbständige und verbundene) entsprechend verpflichten.
- Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
- Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Auftraggeber daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
- Sofern der Auftraggeber Zugangsdaten (Nutzerkennungen, Passwörter etc.) zu Softwaresystemen erhält, die zur Nutzung, Pflege und Verwaltung dieser Systeme notwendig sind, verpflichtet er sich, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung von Zugangsdaten resultiert. Erlangt der Auftraggeber davon Kenntnis, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind, hat er den Auftragnehmer hiervon unverzüglich zu informieren. Im Verdachtsfall hat der Auftragnehmer jederzeit die Möglichkeit ein neues Kennwort anzufordern, oder je nach System selbständig seine Zugangsdaten zu ändern.
- Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt.
- Leistungsverzögerungen
- Zeitweilige Störungen der angebotenen Leistung des Auftragnehmers oder seiner Lieferanten bzw. Unterauftragnehmer, insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördlicher Anordnung, dem Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Post AG, der Deutschen Telekom AG hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten und berechtigt den Auftragnehmer ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
- Zeitweilige Störungen können sich auch aufgrund technischer Änderungen an den Einrichtungen oder Anlagen des Auftragnehmers oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der angebotenen Leistungen erforderlich sind (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen, etc.) ergeben. Soweit diese Störungen vom Auftragnehmer zu vertreten sind, wird der Auftragnehmer unverzüglich alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.
- Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.
- Bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebers, unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), die dem Auftragnehmer nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, Problemen mit Produkten Dritter (z-B- Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
- Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
- Werden vom Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
- Haftung
- Für Schäden haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist jede Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt sowie im Übrigen auch jede Haftung ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere gilt der Ausschluss auch für Datenverluste, entgangenen Gewinn, sonstige Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden und mittelbare Mangelfolgeschäden. Als Einschränkung dazu, ist im Verkehr zwischen Unternehmern auch bei grobem Verschulden die Haftung begrenzt. Das gleiche gilt auch für Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter.
- Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz verjähren spätestens in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die aus einer vorsätzlichen Handlung, grob fahrlässigem Verhalten oder arglistigen Täuschung gegenüber dem Auftragnehmer begründet werden.
- Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung bezüglich der Sicherheit von webbasierten Leistung und eventueller Schäden Dritter wegen Sicherheitslücken, verpasster Updates aller Art und Schäden aller Art aus und über das Internet. Der Auftragnehmer ist stets bemüht, aber nicht dazu verpflichtet den Auftraggeber über notwendige Maßnahmen an den webbasierten Leistungen zu unterrichten.
- Der Auftragnehmer haftet für keinerlei Verletzung von Urheber-, Marken- und Patentrechten oder sonstigen Rechten Dritter, aufgrund der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen oder Leistungen von Zulieferern und Mitarbeitern oder freien Mitarbeitern.
Wenn durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Uhrheberrechte Dritter, verletzt werden, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen, wenn dem Auftragnehmer keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. - Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung, ausschließlich Vorleistung und Material).
- Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
- Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil-, wettbewerbs- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Für die Einhaltung dieser Pflichten ist allein der Kunde verantwortlich. Sollte der Auftragnehmer ein Schaden erwachsen, weil der Auftraggeber die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Es handelt sich dabei insbesondere um:
- Die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach §5 TMG
- Informationspflichten nach §312c BGB (Fernabsatzverträge)
- Informationspflichten nach §312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr)
- Prüfpflichten bei Linksetzung
- Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen
- Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften
- Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte)
- Gewährleistung
- Der Auftragnehmer übernimmt die Gewährleistung für das funktionsfehlerfreie, mangelfreie Laufen der Software entsprechend der schriftlich vereinbarten Anforderungen.
- In Gewährleistungsfällen hat der Auftragnehmer wahlweise das Recht zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Gelingt dies zweimal nicht innerhalb angemessener Frist, stehen dem Auftraggeber nach Maßgabe der AGB des Auftragnehmers die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
- Gewährleistungsansprüche sind dem Auftragnehmer in der jeweils angemessenen Mitteilungsfrist schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers, sowie der Auswirkungen mitzuteilen. Der Auftragnehmer kann seine Nachbesserungshandlung vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig machen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen ist und sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
- Schlussbestimmungen, Sonstiges
- Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Gerichtsstand ist Berlin.
Stand 29.07.2016